Die AUNS will eine starke Armee. Die Schweiz ist weder Nato- noch EU-Mitglied. Für die Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der Neutralität müssen eigene Verteidigungs-Anstrengungen geleistet werden.
Deshalb unterstützt die AUNS den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums. Es ist wird höchste Zeit, Lücken und Mängel bei der Luftwaffe zu beheben.
Unsere Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums
1 Ausgangslage
Der Bundesrat beabsichtigt, die Mittel der Luftraumverteidigung nach Jahren der Inkaufnahme von gefährlichen Lücken und Mängeln zu beheben.
Die Schweiz ist nicht Mitglied eines Militärbündnisses wie der Nato und sie ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) und somit auch keine Teilnehmerin der EU-Verteidigungs-politik beziehungsweise der EU-Verteidigungsunion.
Sie beansprucht weder Beistandszusicherungen Dritter noch geht sie Beistandspflichten ein.
Die Schweiz ist ein unabhängiges, souveränes und neutrales Land. Diese Position fordert von der Schweiz, dass sie die Sicherheit für Bevölkerung und Land garantiert sowie den Luftraum im Zentrum Europas mit eigenen Mitteln sichert und schützt.
Die aktuelle EU-politische und geopolitische Situation verlangt, dass die Anstrengungen für die Landesverteidigung insbesondere für die Luftraumsicherung rasch erhöht werden.
Als neutrales Land ist die Schweiz eine Plattform für Friedensdiplomatie. Damit diese Aufgabe glaubwürdig erfüllt werden kann, muss die Schweiz über eine hohe Handlungsfreiheit verfügen. Deshalb sind sicherheitspolitische Massnahmen wie der Schutz des Luftraums notwendige Voraussetzungen.
2 Absicht des Bundesrates
Im Bericht zum Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums (Bericht vom 23. Mai 2018) ist der Planungsbeschluss formuliert:
2 Planungsbeschluss von grosser Tragweite
2.1 Inhalt des Planungsbeschlusses
Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten den Entwurf eines Planungsbeschlusses (gestützt auf Art. 28 Absätze1bis Buchstabe c und 3 des Parlamentsgesetzes) mit folgendem Inhalt:
Der Luftraum der Schweiz wird mit Kampfflugzeugen und mit Systemen zur bodengestützten Luftverteidigung geschützt.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums durch Beschaffungen neuer Kampfflugzeuge und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite so zu planen, dass die Erneuerung bis Ende 2030 abgeschlossen ist.
Bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums sind folgende Eckwerte einzuhalten:
- Es wird ein Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken festgelegt (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018).
- Ausländische Unternehmen, die für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Aufträge erhalten, müssen 100% des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren.
- Die Beschaffungen werden den Räten in einem oder mehreren Rüstungsprogrammen beantragt.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum
3 Stellungnahme der AUNS
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) unterstützt das Vorgehen und den Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums.
- Die AUNS erwartet vom Bundesrat, die Beschaffung der entsprechenden Waffensysteme unter Würdigung der Beziehungen zur Europäischen Union und zu EU-Staaten zu verfolgen. Insbesondere sind die aktuellen Druckversuche und politischen Drohungen der EU-Kommission zu berücksichtigen. Die Schweiz darf kein Interesse haben, umfangreiche Rüstungsgeschäfte mit Staaten abzuschliessen, welche die Unabhängigkeit der Schweiz nicht respektieren. Dieser Aspekt ist höher zu gewichten als ein allfälliger wirtschaftlicher Nutzen.
- Die AUNS erwartet zudem, dass die Beschaffung, die Ausbildung und das Training, die Einsatzdoktrin und satellitengestützte Informationssysteme einer strengen neutralitätspolitischen Überprüfung unterzogen werden. Die Neutralität der Schweiz ist zu wahren. Dieser Aspekt ist höher zu gewichten als ein allfälliger wirtschaftlicher Nutzen.
- Die AUNS erwartet vom Bundesrat, dass er in seiner Funktion als Landesregierung die Armee befürwortenden Reihen schliesst und wahltaktische Manöver der politischen Parteien möglichst verhindert. Die Luftraumsicherung darf weder zum Spielball ideologischer Schein-Diskussionen noch Opfer von Lobbyisten-Interessen werden.
- Die AUNS erwartet, dass der Bundesrat die direktdemokratischen Rechte nicht behindert.