Bei der Abstimmung über die Übernahme von EU-Recht ins Schweizer Waffengesetz geht es um grundsätzliche Fragen: Lassen wir uns weiterhin in die Irre führen? Soll die direkte Demokratie schrittweise einer von aussen gelenkten «08/15-Parlamentsdemokratie» weichen?
2005 haben die Stimmenden dem Schengen-Beitritt zugestimmt. Im Abstimmungsbüchlein stand verharmlosend: «Der Bundesrat ist den Anliegen der Waffen- und Schützenverbände entgegengekommen. Notwendig sind aber Mindestregeln gegen den Waffenmissbrauch. Es ist gerechtfertigt, dass der Waffenerwerb unter Privaten den gleichen Bedingungen unterliegt, die bereits für den kommerziellen Handel gelten.» Zusätzlich versprach er: «Die Kosten von Schengen und Dublin belaufen sich … auf durchschnittlich 7,4 Mio. Fr. pro Jahr.» Bereits 2012 recherchierte der Tages-Anzeiger: «Die Kosten der Schweizer Beteiligung an Schengen sind 14-mal höher, als der Bundesrat im Juni 2005 im Abstimmungsbüchlein versprochen hatte. Nächstes Jahr wird die 100-Mio.-Grenze überschritten.» Und bereits stimmen wir über eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab.
Irreführung Waffengesetz
Im Abstimmungsbüchlein für den 19. Mai 2019 beschwichtigt der Bundesrat: «Die Einwohnerinnen und Einwohner vor Waffengewalt schützen: Das ist das Ziel des Schweizer Waffenrechts. Dabei wird nie vergessen, dass unser Schiesswesen eine lange Tradition hat, die bewahrt werden soll. Die vorliegende Teilrevision des Waffengesetzes ist auf der Linie dieser Politik.» Studieren wir das Büchlein genau. Wir begegnen einer langen Verbotsliste, verpackt in schmeichelnder Polit-Watte der Marke «Halb-so-schlimm» – wie 2005.
In fünf Jahren wird der EU-Vogt weitere Entmündigungs-Akte diktieren. Im Abstimmungsbüchlein – in der Zwischenzeit eine Art Szenenmagazin für Demokratiemasochisten – wird dann wieder verführt, genötigt, erpresst, betrogen.
Irreführung Personenfreizügigkeit
Vor der Abstimmung über die EU-Personenfreizügigkeit sprach der Bundesrat von einer Einwanderung von maximal 10‘000 Personen pro Jahr. Die Zahl wurde nie erreicht – auf diesem tiefen Niveau. Seit der Inkraftsetzung der Freizügigkeit beträgt die durchschnittliche Jahreszuwanderung 74‘000 Personen. 2018 kamen 55‘000 Personen. Die EU-geglätteten Medien beschwichtigen: «Damit würde der Jahresdurchschnitt seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit erneut klar unterschritten» (Tagblatt, 10.1.2019). Eine weitere Irreführung liegt in der Warteschlaufe: Der für den Bundesrat «nicht rechtsverbindliche» UNO-Migrationspakt zur Realisierung der weltweiten Personenfreizügigkeit …
Irreführung Kohäsionsmilliarde
Bundesbern will weitere 1,4 Milliarden Fr. an die EU überweisen und betont, die Schweiz zahle autonom. Für die EU aber sind die Zahlungen das «Ticket» für den EU-Binnenmarkt. In der Präambel des Rahmenabkommens mit der EU steht klipp und klar, die Milliarden sind die Bedingung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt. Von «autonom» kann keine Rede sein. Die Schweiz wird eine erpressbare Tributzahlerin.
Irreführung Schiedsgericht
Für EU-Anschlusspolitiker ein Verhandlungserfolg: Bei Streitigkeiten soll laut Rahmenabkommen ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht (CH-EU-Drittstaat) entscheiden. Aber die von der Schweiz mit Brüssel abgeschlossenen Binnenmarktzugangsabkommen übernehmen EU-Recht. Und dieses Recht legt ausnahmslos der EU-Gerichtshof aus – Schiedsgericht hin oder her.
Das Nein stoppt die grösste Irreführung
Bei EU-politischen Abstimmungen habe das Volk stets das letzte Wort. Die Warnung folgt: Wer nicht der EU gehorche, gefährde die Sicherheit, die Exportwirtschaft und seinen Arbeitsplatz. Die Drohungen aus Bern und die Erpressungen aus Brüssel –Schikane der Schweizer Börse! – wirken: Aus Angst nicken die Köpfe. Sie nicken auch, weil wir eine classe politique wählen, die sich nicht einer freiheitlichen Eidgenossenschaft verpflichtet fühlt. Vorbilder und Leader fehlen. Anpasser und Bequeme führen uns. Freiheit und Demokratie brauchen Mut. Noch sind wir keine politischen Gefangenen Brüssels und sagen Nein zum Waffengesetz.
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