Es ist Bewegung in die EU-politische Debatte gekommen. Der Bundesrat muss erkennen, dass das EU-Rahmenabkommen kaum eine Mehrheit im Parlament und bei den Bürgerinnen und Bürgern erhält.
Es gibt nicht nur die blinden Befürworter in den Chefetagen der FDP, der Grünliberalen, der BDP sowie der Wirtschaftsverbände. Sondern immer mehr kritische Stimmen. Jüngste Umfragen bestätigen, dass das Schweizer Volk nicht hinter dem ausgehandelten Abkommen steht.
Neues Rechtsgutachten sprich Klartext
Ein neues Rechtsgutachten vom Zürcher Rechtsprofessor Andreas Glaser bestätigt: Das Rahmenabkommen ist ein EU-Beitritt unter Umgehung der direkte Demokratie und durch die Hintertür. Der Bundesrat versprach immer, dass die Schweiz mit einem Rahmenabkommen ein freies und eigenständiges Land bleiben wird. Dieses Versprechen verkommt zur leeren Worthülse.
EU-Rechtsprofessor Glaser schreibt in seiner Untersuchung: «Aufgrund der verfahrensrechtlichen Struktur könnte die Kommission [EU-Kommission] jedoch auch im Rahmen des InstA im Verhältnis zur Schweiz faktisch die Rolle einer Überwachungsbehörde übernehmen.» Es wurde zudem immer behauptet, dass das Rahmenabkommen ein Abkommen unter gleichberechtigten Partnern sei. Glaser sieht dies jedoch anders. Die EU installiere mit dem InstA einen «wirksamen Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus». Das ist alles andere als eine Beziehung zwischen gleichberechtigten Vertragspartner.
Die Schweizer Demokratie mit ihrer Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit werden in wichtigsten politischen Bereichen der EU-Rechtsetzung untergeordnet. EU-Recht muss automatisch übernommen werden und die Rechtsübernahme wird final vom EU-Gerichtshof überwacht.
Wirtschaftskreise sehen im InstA eine Verbesserung der Rechtssicherheit. Das Gegenteil ist der Fall! Das Rahmenabkommen mit seiner automatischen Rechtsübernahme und der Unterstellung unter ein fremdes Gericht wird eine Schwemme von Vorschriften und Regulierungen auslösen, die der Schweiz eine grosse Rechtsunsicherheit und eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit bescheren. Glaser schreibt, dass die inhaltlichen Befugnisse der EU-Institutionen und EU-Organe nicht vorhergesagt werden können. Das InstA wird also früher oder später
Abschliessend kommt Professor Glaser zum Schluss, dass das Abkommen «den Beitritt zu einer supranationalen Organisation» bedeutet. Die Schweiz tritt also mit dem Rahmenabkommen quasi der EU bei.
Die AUNS bleibt dabei:
1. Die Schweiz will nicht in die EU - siehe aktuelle Studie Sicherheit 2019» der ETH (PDF).
2. Die EU-Turbos wissen das. Deshalb wird der bilaterale Weg seit 1992 systematisch missbraucht, um Beitrittshürden abzubauen.
3. Angstmacherei, Drohungen und Erpressungen sind zu gängigen Mitteln der EU-Turbos geworden.
4. Das EU-Rahmenabkommen ist ein «massgeschneiderter EU-Beitritt»: Die direkte Diskussion um den EU-Beitritt wird umschifft — der «bilaterale Weg» ist der Lockvogel — die Drohpolitik mit Wirtschaftsängsten wird geschürt — die Schweiz wird vollends zum EU-Satellit.
5. Kein vernünftiger, freier und demokratischer Staat schliesst ein solches Abkommen ab.