Die Süddeutsche Zeitung berichtet: "Ist das deutsche Sozialsystem rechtswidrig?
Nach Ansicht der Europäischen Kommission darf der Staat EU-Ausländern, die ohne Job nach Deutschland kommen, Hilfe nicht pauschal verweigern.
Armutszuwanderer müssen nach Ansicht der EU-Kommission in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Darin stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, rügen die Brüsseler Juristen. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, so hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.
Die Stellungnahme der EU-Kommission dürfte die politische Debatte um Armutszuwanderer aus Rumänien und Bulgarien anfachen. Die CSU hatte auf ihrer Klausur in Kreuth erst kürzlich ihre Forderung bekräftigt, Armutszuwanderern Sozialleistungen weitgehend vorzuenthalten."
Man stelle sich die Folgen für die Schweiz vor! Und wenn wir die Personenfreizügigkeit nicht neu verhandeln, werden wir diese Zuwanderung zu unseren Sozialeinrichtungen nicht mehr aufhalten können.
Brüssel fordert Hartz IV-Prüfung für arbeitslose EU-Zuwanderer (Süddeutsche Zeitung)
"EU leistet europäischer Idee einen Bärendienst" (Die Welt)
Brüssel befeuert Debatte über Armutsmigration (Tagesanzeiger)