Staatsstreich in Bern – Wiederherstellung der demokratischen Ordnung notwendig – AUNS lanciert Kündigungs-Initiative.
Das Parlament setzt Artikel 121a der Bundesverfassung nicht um und sagt Nein zu einer eigenständigen, souveränen Zuwanderungspolitik. Die Lobbyisten der Wirtschaftsverbände und der EU-Kommission haben einen Teilsieg errungen. Die strauchelnde EU-Führung in Brüssel dürfte zufrieden sein. Dafür opfert die Classe politique in Bern sehr viel.
Bundesbern opfert nicht nur die Direkte Demokratie, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, indem Unternehmen und der Arbeitsmarkt mit bürokratischen Massnahmen gegängelt werden. Zudem will der Bundesrat, kaschiert als Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative, die Schweiz institutionell an die EU anbinden – gegen den Willen des Schweizer Volkes.
Der 16. Dezember 2016 ist ein rabenschwarzer Tag für die unabhängige und neutrale Schweiz sowie für ihre Direkte Demokratie.
Die AUNS wird so rasch als möglich eine eidgenössische Volksinitiative zur Wiederherstellung der Demokratie lancieren. Das Freizügigkeitsabkommen muss weg. Die Larifari-Politik in Bundesbern muss ein Ende haben. Die AUNS wird es nicht zulassen, dass ausgerechnet 2017, nach 25 Jahren Nein zum EWR-Beitritt, also nach der Ur-Abstimmung gegen eine EU-Anbindung, die Schweiz definitiv zu einer EU-Kolonie verkommt.
Aktuelles AUNS Bulletin zum Thema bulletin_185_deutsch_web
Am 9. Februar 2014 haben Stimmvolk und Kantone an der Urne beschlossen, dass die eigenständige, souveräne Steuerung der Zuwanderung ein Verfassungsziel sein muss. Bundesrat und Parlament sind nicht gewillt, den entsprechenden Verfassungsartikel 121a umzusetzen. Der vom Parlament beschlossene Inländervorrang ist Augenwischerei und verletzt im Kern das Verfassungsziel einer eigenständigen Zuwanderungspolitik. Der Bundesrat und seine EU-philen Unterhändler haben es nicht geschafft, mit Brüssel eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens auszuhandeln. Das Bundesgericht missachtet seit 2015 die schweizerische Rechtsordnung und stellt die rechtlichen Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommen über Schweizer Recht.
Der vom Bundesrat ausgearbeitete Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative (Rasa will Artikel 121a löschen) wird das Verfassungsziel ebenfalls nicht erfüllen. Im Gegenteil. Der Bundesrat wird die institutionelle EU-Anbindung unter dem Deckmantel «Fortsetzung des bilateralen Weges» vorantreiben. Damit sollen Teile des von Brüssel geforderten Rahmenabkommens bereits mit dem Gegenvorschlag in die Verfassung einfliessen. Das Ziel lautet: EU-Recht automatisch übernehmen, EU-Richter kontrollieren die Umsetzung ins schweizerische Recht, Ausschaltung der politischen Mitsprache der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie der Kantone.
Die AUNS prüfte verschiedene Optionen, wie der Schweizer Souverän seine Macht gegenüber den entfesselten EU-Turbos in Bern zurückerlangen, festigen und ausbauen kann. So ist die Mitgliedschaft «Schengen/Dublin», ein Ausbau des Staatsvertragsreferendums, das Verhindern einer zunehmenden institutionellen EU-Anbindung und die Kündigung des Personenfreizügigkeits-Abkommens auf dem Prüfstand. Dabei steht die eigenständige, souveräne Zuwanderungspolitik für die AUNS nach wie vor im Vordergrund.
Deshalb wird die AUNS so rasch als möglich eine Initiative mit dem Ziel der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens lancieren. Die AUNS lässt sich bei ihren Vorbereitungen von den Propagandisten der Wirtschaftsverbände und ihren Marionetten nicht einschüchtern. Für die AUNS ist klar: Die EU-Staaten werden die Abkommen der Bilateralen I nicht kündigen, auch wenn die Personenfreizügigkeit endlich wegfallen wird.
Der Freitag, 16. Dezember 2016 ist – historisch betrachtet – ein Trauerspiel für die unabhängige und demokratische Schweiz. Die Classe politique als vermeintliche Elite der Schweiz hat versagt und ihre wahre Fratze gezeigt. Es ist an der Zeit, mit einer schlagkräftigen Polit-Agenda den Kurs zu korrigieren und die politische Schweiz für die Zukunft zu rüsten.
Kontakt: Werner Gartenmann, Geschäftsführer AUNS, 079 222 79 73