Wer von der «Rettung der bilateralen Verträge» spricht, meint in Wirklichkeit das Ende der bilateralen Beziehungen.
Seit wir die Bilateralen I haben, ist der Anteil der CH-Ausfuhren in die EU von 63.12 % auf 45.04 % zurückgegangen.
Das geringe Wachstum der EU-Wirtschaft führt zu einer Verlagerung der schweizerischen Exporte in nicht-EU-Länder. Sicherlich bleibt die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Dies wird sich auch langfristig nicht ändern. Dennoch zeigt die Entwicklung deutlich, dass die bilateralen Verträge für die Exportwirtschaft keinesfalls «überlebenswichtig» sind. Kurz: Die schweizerische Wirtschaft ist nicht auf die Bilateralen angewiesen, um erfolgreich in die EU exportieren zu können.
Das Freihandelsabkommen von 1972 bildet seit über 40 Jahren die Grundlage für den Handel mit der EU. Auch wenn das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse als einziges Vertragswerk der Bilateralen I klar im Interesse der einheimischen Exportwirtschaft liegt, so ist dies kaum in Frage gestellt. Zum einen ist dieses Abkommen über die WTO abgesichert. Das bedeutet, dass, wenn die Bilateralen I wegfallen würden, die WTO-Standards weiterhin bestehen. Damit dürfte der Verzicht auf den Vertrag über die technischen Handelshemmnisse kompensiert werden.
Dass es soweit kommt, ist allerdings unrealistisch. Denn die Bilateralen I liegen ganz deutlich im Interesse der EU. Besonders ersichtlich ist dies beim Landverkehrsabkommen, wo die Schweiz den Transitverkehr der EU quasi subventioniert. Aber selbst das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse liegt nicht im einseitigen Interesse der Schweiz, sondern im gegenseitigen Interesse. Es ist unwahrscheinlich, dass die EU ein Abkommen kündigt, von welchem die EU-Industrie, die zum Teil auf Importe aus der Schweiz angewiesen ist, profitiert.
Bundesrat und weite Teile der schweizerischen Politik sowie Wirtschaftsverbände und Medien werden nicht müde, die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative unter dem Vorwand, die bilateralen Verträge zu retten, zu sabotieren. Das Ziel des Bundesrats ist es, ein Rahmenabkommen mit der EU zu unterzeichnen, welches die bilateralen Verträge zusammenbündelt und die Interpretation der bilateralen Beziehungen den EU-Instanzen überlässt (EU-Richter). Damit wäre es unmöglich, Volksentscheide, welche mit den bilateralen Verträgen nicht übereinstimmen, umzusetzen. Die EU wäre demnach dem obersten Souverän (Volk und Kantone) übergeordnet. Dies wäre dann aber nicht die Rettung, sondern das definitive Ende des bilateralen Weges. Denn die Schweiz wäre nicht mehr gleichberechtigte Verhandlungspartnerin, sondern eine EU-Kolonie.
Fazit: Wer von der «Rettung der bilateralen Verträge» spricht, meint in Wirklichkeit das Ende der bilateralen Beziehungen! Nur wenn die Schweiz eigenständig bleibt und sich nicht dem EU-Recht unterwirft, kann sie weiterhin bilaterale Beziehungen mit der EU – und mit sämtlichen anderen Staaten und Staatengemeinschaften – pflegen.