Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative "zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" für teilweise ungültig zu erklären. Sie verstosse gegen zwingendes Völkerrecht. Ohne klar definieren zu können, was zwingendes Völkerrecht ist und warum genau bestimme Teile der Initiative mit dem Völkerrecht nicht vereinbar sein sollen, will der Bundesrat im Nachhinein – also nach gültiger Einreichung einer Volksinitiative – die direkte Demokratie aushebeln.
Der Vorgang ist in der direktdemokratischen Geschichte der Schweiz einmalig: ein Skandal! Das Vorgehen zeigt aber gleichzeitig auf, wohin die Reise geht. Während das Ausland die politischen Mitbestimmungsrechte der Schweizerinnen und Schweizer loben und als Vorbild nehmen, macht sich unsere Regierung zum devoten und blinden Handlanger des Internationalismus. Die nächsten Schritte sind geplant: Die Schweiz soll EU-Richter akzeptieren und EU-Recht ohne echte direktdemokratische Mitsprache übernehmen.
Die AUNS warnt seit längerer Zeit vor dem demokratiefeindlichen Kurs in Bundesbern. Es bleibt die kleine Hoffnung, dass das Parlament diesem Treiben ein Ende setzt und den Antrag auf Ungültigkeitserklärung ablehnt. Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Nationalrat wären eigentlich dazu verpflichtet.
Die AUNS wappnet sich aber für eine massive Auseinandersetzung um die politischen Freiheitsrechte der Schweizerinnen und Schweizer.
«Die Schweiz darf nicht definieren, was zwingendes Völkerrecht ist» (Tagesanzeiger)