Die Abstimmung vom 9. Februar hat gezeigt, dass die Schweizer Bürger die Migration wieder selber bestimmen wollen und dass der Inländervorrang in die Verfassung gehört. Das gestern durch den Bundesrat verabschiedetete Verhandlungsmandat (siehe NZZ) muss von dieser Voraussetzung ausgehen.
Als Nicht-Mitglied der EU ist es der Schweiz freigestellt, wie Sie Ihre Migrationspolitik gestalten will. Das mit der EU ausgehandelte Personenfreizügigkeitsabkommen ist nun nicht mehr massgebend.
Es sieht aber leider so aus, dass die die Schweizer Verhandlungsdelegation nicht nach Brüssel reist, um den Volkswillen zu respektieren. Es ist eine allgemeine Verzögerungstaktik zu erkennen. Der Wille des Bundesrates, am bisherigen Abkommen zur Personenfreizügigeit möglichst weit festzuhalten, schimmert durch. Die wortgetreue Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative soll verhindert werden.
Die AUNS steht klar dafür ein, dass der Bundesrat den Willen der Bevölkerung vertritt – also das JA zur Beschränkung der Masseneinwanderung. Die Bundespolitik hat sich nach demokratischen Prinzipien zu richten, also nach dem Volkswillen. Auch wenn ihr dieser nicht passt. Sicher nicht hat sich Bundesbern den entsprechenden EU-Verträgen zu unterwerfen.
Die AUNS wird die Verhandlungen mit Brüssel genauestens verfolgen und gegebenenfalls gegen das Resultat das Referendum ergreifen, wenn es im Widerspruch zum Volkswillen ausfällt.