Der Bundesrat enttäuscht weiterhin in seinen Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen.
Er hat heute an seiner Sitzung über die Situation beraten. Bundesrat Ignazio Cassis konnte über keine wesentlichen Verbesserungen für die Wahrung der Interessen der Schweiz orientieren.
Der Bundesrat will bis Ende August/Anfang September 2018 mit den Sozialpartnern und Kantonen ausloten, wie weit die von der Schweiz beschlossenen flankierenden Massnahmen – Lohnschutz und KMU-Schutz – kompatibel sind mit der aktuellen Weiterentwicklung der EU-Entsenderichtlinie.
Es zeichnet sich ab, dass am Schluss die EU-Entsenderichtlinie übernommen werden soll.
Es droht ein Deal mit den Gewerkschaften, dass Gesamtarbeitsverträge einfacher und breiter für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten. Das hiesse, dass der Schweizer Arbeitsmarkt zum Schaden der Arbeitsplätze weiter reguliert würde. Zudem bedeutet eine allfällige Übernahme des EU-Lohnschutzes bzw. der entsprechenden Richtlinien, dass die Schweiz ihre eigenständige Arbeitsmarktpolitik aufgibt.
Sollte das Rahmenabkommen in Kraft treten, wäre die Schweiz zudem gezwungen, neue Regulierungen bei der EU-Entsenderichtlinie automatisch zu übernehmen und den Lohnschutz dem EU-Gerichtshof (EuGH) zu unterstellen. Das heisst, die Schweiz würde einen weiteren Gesetzgebungsbereich zum Schaden der Schweizer Bürgerinnen und Bürger an die EU abtreten.
Unter dem Strich bleibt zudem offen, wie die Streitbelegung mit den Schiedsgerichten funktionieren soll, welches Recht welcher gerichtlichen Instanz untersteht und welches die finale Rolle des EuGH sein wird. Mit Blick auf die Grösse EU-Binnenmarktes und der entsprechenden EU-Regulierungstätigkeit wird rasch klar, dass der EuGH eine umfassende Rolle spielen wird, die ihrerseits mit dem Gesetzgebungsprozess und der direkten Demokratie sowie mit der Rechtsprechung der Schweiz kollidiert.
Bundesrat Ignazio Cassis und Staatssekretär Roberto Balzaretti äusserten sich nicht zur souveränitäts- und demokratiepolitischen Ausgangslage eines Rahmenabkommens. Die Aussage von Bundesrat Cassis, «rote Linien seien auszulegen» verheisst wenig Gutes für die Interessen der Schweiz.
Für die AUNS hat sich an der Ausgangslage nichts geändert. Das Rahmenabkommen muss abgelehnt werden.