Der Nationalrat lehnt die die Selbstbestimmungs-Initiative ab. Lesen Sie ausgewählte Wortmeldungen zur Initiative.
FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann sprach von dunklen Seiten, die nicht an unserer Landesgrenze Halt machen. Deshalb brauche es internationale Standards. Deshalb müsse die Selbstbestimmungs-Initiative abgelehnt werden. AUNS: Solche Gedankengänge machen fassungslos.
Die AUNS unterstützt die Selbstbestimmungs-Initiative, weil sie die Demokratie, die Rechtssicherheit und die Glaubwürdigkeit der Schweiz stärkt.
Am Ende der Voten finden Sie das Abstimmungsprotokoll Wer wie gestimmt hat.
Als Einleitung lesen hier das hervorragende Votum des AUNS-Präsidenten Nationalrat Lukas Reimann:
Video: https://www.facebook.com/lukasreimannnationalrat/videos/10155296750451050/
«Heinrich Pestalozzi sagte in seiner berühmten Rede "An die Unschuld, den Ernst und den Edelmuth meines Zeitalters und meines Vaterlandes" 1815: "Ihr kennt kein Völkerrecht ohne ein Volksrecht und kein Volksrecht ohne ein Menschenrecht." Ich glaube, heute vergessen viele, dass die beiden einander bedingen.
Ich habe in jedem Votum gegen die Initiative "Menschenrecht", "Menschenrecht", "Menschenrecht" gehört. Aber diese Initiative will nichts anderes als direkte Demokratie. Sie will Selbstbestimmung, sie will, dass das Volk bei allen Entscheiden das letzte Wort hat. Jede Änderung der Bundesverfassung, das wissen Sie als Demokraten, braucht eine Zustimmung vom Volk und von den Ständen. Das soll in allen Punkten so bleiben, auch in der Aussenpolitik. Wenn Sie nun behaupten, diese Initiative sei ein Angriff auf die Menschenrechte, dann behaupten Sie auch, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in diesem Land die Menschenrechte angreifen oder abschaffen könnten - die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von einem urdemokratischen Land, von einem Land, das seit 1291 von der treibenden Kraft nach Freiheit und individuellen Freiheitsrechten lebt, von einem Land, das die Bürgerin und den Bürger in den Mittelpunkt stellt und nicht den Staat oder den Mächtigen, von einem Land, das gute Dienste angeboten hat in einer Zeit, in der sich die meisten Länder in Europa und in der Welt die Köpfe eingeschlagen haben. Die Schweiz sucht eigene bürgernahe steuergünstige freiheitliche Lösungen, und sie respektiert die Menschenrechte. Sie glauben ja im Ernst nicht, dass die Bevölkerung die Menschenrechte abschaffen möchte oder könnte, wenn diese Initiative durchkommt. Nein, nein, Ihnen geht es um etwas ganz Anderes. Ihnen geht es um Ihre Macht. Ihnen geht es darum, dass Sie entscheiden können, dass Sie das letzte Wort haben in der Aussenpolitik, der Bundesrat, nicht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Als die Schweiz die Bundesverfassung geschaffen hat, wurde es in ganz Europa unruhig. Die europäischen Mächte drohten. Ja, man drohte sogar, man möchte den Pöbel in der Schweiz ruhigstellen, so nannte man damals das Volk bei uns. Eine freiheitlich-demokratische Verfassung, die Menschenrechte achtete, lange bevor andere das Wort "Menschenrechte" kannten. Damals blieb die Schweiz standhaft. Das Ergebnis ist dank dieser Verfassung 200 Jahre Frieden, Sicherheit und ein unglaublicher wirtschaftlicher Aufstieg der Schweiz vom Armenhaus Europas zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt.
Die Bundesverfassung hat selbstverständlich den Vorrang vor fremden Richtern. Wenn Sie hier nun die Bundesverfassung nicht als oberstes Organ respektieren, dann relativieren Sie die Bundesverfassung und den Wert dieser Bundesverfassung. In der Schweiz wurde schon lange, bevor in anderen Staaten Menschenrechte bekannt waren, zum Beispiel zum ersten Mal die Schriften des Freiherrs von Pufendorf gedruckt, der der Idee der natürlichen Gleichheit der Menschen und den Gedanken der Humanität und der Menschenrechte den Weg bereitete. Das war nicht irgendwann 1950, sondern da sprechen wir von 1677. Ich möchte nicht wie Kollege Molina mit Hayek, sondern mit Konrad Adenauer schliessen. Konrad Adenauer sagte: "Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Wert und den unveräusserlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen." Sie wollen Demokratie angreifen, abschaffen, nicht, weil Sie gute Menschen sind, sondern weil Sie regieren wollen und weil es Sie stört, wenn die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land das letzte Wort haben und mehr Macht haben als Sie. Da sollten Sie sich den Spiegel etwas häufiger vorhalten, statt immer nur mit Menschenrechten eine Keule zu schwingen.
Das ist das Faszinierende und Wunderbare an der direkten Demokratie. Wir schaffen es, so viele verschiedene Kulturen und Sprachen friedlich unter einen Hut zu bringen. Alle haben Mitspracherechte, und das wird auf der ganzen Welt bewundert. Darum kommen auch viele Leute aus der ganzen Welt hierher in die Schweiz, weil sie hier mehr demokratische Rechte haben, weil hier das Volk, der Bürger etwas zählt. Man sieht das in vielen Ländern der Welt. Zum Beispiel ist man jetzt in Österreich am Sammeln von Unterschriften für eine Demokratie nach Schweizer Muster, wo man über alle Fragen auch Volksbefragungen durchführen kann. Das ist wirklich gut.»
Weitere Pro- und Kontra-Wortmeldungen:
Hans-Peter Portmann, FDP ZH:
«Ich möchte Sie daran erinnern, dass trotz Verfassung in unmittelbarer Nachbarschaft zu uns einmal Menschen auf die Strasse gegangen sind und geschrien haben: "Heim ins Reich!" Keine Verfassung war damals Garant und konnte dies stoppen. … "Heim ins Reich": Ich will nicht erleben, dass man das je wieder hört. Und ich glaube nicht, was uns die Initiative vorgaukeln will, dass wir hier in der Schweiz die besseren Menschen seien als anderswo. Die dunklen Seiten der Menschen, die Abgründe jedes Einzelnen machen nicht Halt vor einer Landesgrenze! Wir brauchen internationale Standards.»
Hans-Ueli Vogt , SVP ZH:
«Die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schreibt in einem neulich erschienenen juristischen Beitrag gegen die Selbstbestimmungs-Initiative wörtlich von der "Narrenfreiheit" des Schweizer Verfassungsgebers. Was sagt es Ihrer Meinung nach über das Menschenbild und das Demokratieverständnis der Initiativgegner aus, dass sie die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes als "Narren" bezeichnen?»
Thomas Aeschi, SVP ZG:
«Den Höhepunkt stellte schliesslich das Urteil des Zürcher Obergerichtes vom 22. August 2017 dar, wonach gegen einen gewalttätigen Deutschen kein Landesverweis ausgesprochen werden könne, da ein solcher gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstossen würde - obwohl das Schweizervolk gerade wegen gewalttätigen, ausländischen Tätern die Ausschaffungs-Initiative der SVP angenommen hatte! Kein Land gewährt dem internationalen Recht einen derartigen Vorrang vor der eigenen Verfassung.»
Stefan Müller-Altermatt, CVP SO:
«Nicht diejenigen, welche die Initiative ablehnen, sind die Demokratieabschaffer, sondern jene, die sie eingereicht haben.»
Albert Rösti, SVP BE:
Antwort auf Stefan Müller-Altermatt, CVP SO:
«Auch ich bin ja Gemeindepräsident und schon sehr erstaunt, dass Sie die der Gemeinde vorgesetzten Behörden - Kontrollbehörden oder richterliche Behörden - jetzt hier als "fremde Richter" bezeichnen. Ist es im Kanton Solothurn nicht auch so, dass man die Mitglieder dieser Behörden, wer auch immer sie sind, alle demokratisch wählt, während mir zumindest nicht bekannt ist, dass wir je schon einmal Brüsseler oder Strassburger Richter gewählt hätten?»
Cédric Wermuth SP AG:
«Faktisch ist aber nicht das die grösste Bedrohung für Demokratie und Freiheit in diesem Land. Faktisch sind Sie es, meine Damen und Herren von der SVP: Ihre Initiativen sind es, die versuchen, Demokratie und Rechtsstaat zu trennen. Das ist die grösste Bedrohung seit dem Fall des Eisernen Vorhangs für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.»
«Es geht hier nicht um die Frage, ob der Europarat in seiner Institution eine grosse Demokratie ist, sondern darum, ob es für den Erhalt der Schweizer Demokratie relevant ist. Das würde ich bestätigen. Demokratien sind immer ein Lernprozess.»
Natalie Rickli, SVP ZH:
«Ein paar in- und ausländische Richter sind daran, die Rechte von kriminellen Straftätern über die Menschenrechte von rechtschaffenen Schweizerinnen und Schweizern zu stellen! Dies dürfen wir nicht zulassen. Darum braucht es die Selbstbestimmungs-Initiative.»
Jürg Grossen, GL BE:
«Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative ist in Tat und Wahrheit eine Rechtsunsicherheits-Initiative: Sie stellt die Menschenrechte infrage, und sie schwächt den Wirtschaftsstandort Schweiz völlig unnötig.»
Roger Köppel, SVP ZH:
«Wie die politische Elite in diesem Lande mittlerweile denkt, zeigte ein Interview unseres Bundespräsidenten in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 25. April 2018. Da sagte Alain Berset wörtlich: "Über Volksinitiativen können die Bürger ein Thema lancieren, das ihnen unter den Nägeln brennt. Und dann schaut das Parlament mit seinen zwei Kammern, was man daraus unter Berücksichtigung der geltenden Verfassung und des Völkerrechts machen kann."
Nach Meinung unseres aktuellen Bundespräsidenten sind also Volksinitiativen nichts Weiteres als die unverbindliche "Lancierung eines Themas", ein bisschen psychotherapeutisches Pro-forma-Dampfablassen, eine Fingernagelsache, politische Maniküre. Das hochwohlweise Parlament und der allwissende Bundesrat, flankiert von den Richtern in Lausanne, angefeuert von den Medien, schauen dann schon, ob man daraus irgendetwas "machen kann".
Diese bundespräsidiale Auffassung ist ein offener Bruch mit der geltenden Bundesverfassung. Diese hält nämlich fest, dass "das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus." "Entsprechen" heisst laut Duden übereinstimmen, gleichkommen.»
Thomas Burgheer, SVP AG:
«Ein Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative bedeutet auch ein Ja für eine gelebte Demokratie, für föderale Strukturen und lokale Selbstbestimmung. Nur so können wir auch in Zukunft bürgernahe und praxisbezogene Regeln und Gesetze erlassen, die zu unserer Kultur und unserer Geschichte passen.»
Claudio Zanetti, SVP ZH:
«Auch die EU selbst akzeptiert übrigens keine fremden Richter. So untersagte der EU-Gerichtshof sogar den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), weil er nicht daran denkt, Kompetenzen abzugeben. Auch in Frankreich würde die Vorstellung, die EU könnte über die französischen Atomwaffen bestimmen, weil EU-Recht über dem französischen Verfassungsrecht stehe, nur für Kopfschütteln sorgen. In Deutschland ist es sogar so, dass es zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes gehört, die nationale Souveränität zu wahren.»
Martina Munz, SP SH:
«Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie tatsächlich bereit sind, eine Volksdiktatur zu akzeptieren, in der die Mehrheit ohne Schranken über die Minderheiten herrschen kann. Die SVP bewegt sich damit auf der Linie von rechtsextremen und autoritären Systemen.»
Hansjörg Knecht, SVP AG:
«Bei bestem Wissen kann ich mir aber nicht erklären, was beispielsweise das Verbot von Plastikbesteck mit Menschenrechten zu tun hat. Die EU-Kommission hat genau ein solches Verbot in einem Massnahmenpaket vorgelegt. In diesem sollen Plastikgeschirr verboten werden und sogar eine Gebühr für Plastikabfall anfallen. Dieses Beispiel zeigt, wie internationales Recht immer stärker unser wirtschaftliches und privates Leben bestimmt und wenig bis gar nicht demokratisch legitimiert ist. Ich bin überzeugt, dass dieses Plastikverbot schon bald unter dem Titel Völkerrecht auch in die schweizerische Rechtsprechung einfliessen wird. Diese Überregulierung hat jedoch nichts mit Menschenrechten zu tun.»
Verena Herzog, SVP TG:
«Deshalb wollen wir auch keinen unpassenden Rahmen, keinen neuen Rahmenvertrag mit der EU. Opfern wir unsern Wohlstand, unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und Freiheit nicht! Gehen wir nicht wie faule Säcke den bequemsten Weg! Unsere direkte Demokratie fordert von den Bürgerinnen und Bürgern, sich mit den Themen auseinanderzusetzen, aber ermöglicht auch, eigenständige, ungewöhnliche und innovative Lösungen aufs Tapet zu bringen und darüber abzustimmen.»
Martin Naef, SP ZH:
«Wie hätte die Schweiz entstehen können, wenn man immer gesagt hätte, dass wir keine übergeordneten rechtlichen Verpflichtungen eingehen wollen?»
Thomas Matter, SVP ZH:
«Nennen Sie mir ein einziges Menschenrecht, das nicht in der Schweizer Verfassung ist.»
Antwort von Angelo Barrile, SP ZH: «Im Moment sind die Menschenrechte in der Schweiz gewährleistet; das wissen Sie. Die Auslegung ist nicht immer ganz klar, es geht mir aber darum, nicht die Möglichkeit zu schaffen, in der Zukunft die Menschenrechte abzuschaffen. Als Arzt habe ich auch eine präventive Sicht, das heisst, wenn eine Gefahr besteht, muss ich sie bannen.»
Bea Heim, SP SO:
«Ich betrachte diese Initiative als gefährlich. Es ist eine Radikalisierung in unserem Land im Gang, welche die Grundrechte infrage zu stellen droht.»
Sandra Sollberger, SVP BL:
«Die grosse Mehrheit der Anliegen, die sich im Sammelstadium befinden oder beim Bundesrat oder Parlament hängig sind, sind linke Anliegen. Ich teile bei den meisten Initiativen das Anliegen der Initianten nicht und finde es teilweise sogar grobfahrlässig, was da alles gefordert wird. Es wäre daher für mich praktisch, wenn ich mit dem internationalen Recht etwas in der Hand hätte, um das eine oder andere Anliegen nach verlorener Abstimmung trotzdem torpedieren zu können. Aber Demokratie funktioniert nicht so.»
Luzi Stamm, SVP AG:
«Wenn ich in Vorarlberg leben würde, wäre es mir vielleicht noch gleichgültig, ob die Entscheide in Wien oder in Brüssel getroffen werden. Aber geben Sie die bestehenden Volksrechte um Himmelsgottswillen nicht aus der Hand, und lassen Sie nicht juristische Gremien entscheiden.»
Erich Hess, SVP BE:
«Werfen Sie den Rettungsring aus, damit die direkte Demokratie auch in Zukunft ein Erfolgsmodell ist hier in der Schweiz! Wir sind nämlich nur aufgrund unserer direkten Demokratie hier in unserem Land so stark geworden.»
Fabina Molina, SP ZH:
«Kollege Hess, dass wir die Entscheidung des Volkes akzeptieren müssen. Sind Sie in diesem Fall auch der Meinung, dass wir die Entscheide des Volkes, die es mehrfach gefällt hat - das Ja zu den Bilateralen - und die im Widerspruch zur Masseneinwanderungs-Initiative standen, akzeptieren mussten?»
Antwort Erich Hess, SVP BE: «Die Bilateralen hat man dem Volk anno dazumal als feste Verträge versprochen. Sie sind momentan im Wandel, sprich: Es gibt viele Korrekturen, die die EU durchsetzen will. Ich bin der Meinung, dass das Volk auch hierzu wieder Stellung nehmen soll und kann.»
Marcel Dettling SVP SZ:
«Abstimmungsresultate werden nicht mehr umgesetzt, weil irgendein internationales Recht verletzt wird. Wenn das so weitergeht, schaffen wir die Schweiz schleichend ab. Die Stimmbürger fühlen sich nicht mehr wahrgenommen und gehen nicht mehr abstimmen, was auch verständlich ist. Deshalb muss unser Auftrag hier sonnenklar sein: Stärken wir die schweizerische Demokratie. Stärken wir unsere Bundesverfassung. Sie muss unser oberstes Regelwerk für dieses Land sein.»
Markus Hausammann, SVP TG:
«Subversive Strömungen wie zum Beispiel Profitgier und Geltungsdrang, welche früher klar angeprangert und in die Schranken gewiesen wurden, sind über Verträge und Abkommen zur Verwässerung unserer staatlichen Souveränität gesellschaftsfähig geworden. Diese unliebsame Entwicklung wurde vor sechs Jahren durch einen grundlegenden Bundesgerichtsentscheid beflügelt. Damals hat eine knappe Handvoll Bundesrichter darüber befunden, dass jedes Völkervertragsrecht auch unserer Verfassung vorgehen solle.»
Doris Fiala FDP ZH:
«Hat unsere direkte Demokratie - sofern sie auf unseren Werten des Rechtsstaats und der Menschenrechte basiert - immer Recht? Steht sie über allem? Sind Volksentscheide absolut unfehlbar? Kann, anders gesagt, die Gesamtheit der abstimmenden und wählenden Bürgerinnen und Bürger nie irren?»
«Der EuGH (EU-Gerichtshof, Anm. Red.) ist für viele ein Vorbild.»
Roger Köppel, SVP ZH:
«Warum hat die FDP während des Abstimmungskampfs und nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative gesagt, man müsse diese Initiative wörtlich umsetzen - das hat insbesondere auch Ihr Kollege, Herr Fluri, gesagt -, während heute die gleiche FDP sagt, man könne diese Masseneinwanderungs-Initiative wegen angeblicher internationaler Verträge nicht umsetzen?»
Toni Brunner, SVP SG:
«Es ist das direktdemokratische Wesen unseres Landes, dass das Volk das letzte Wort hat. Weil die neue oder nachgeführte Bundesverfassung diese Frage leider nicht restlos geklärt hat, ist unsere Volksinitiative, unsere Selbstbestimmungs-Initiative eine logische Konsequenz. Sie hält auch fest, dass die Verfassung Vorrang hat vor fremden Richtern.»
Andrea Geissbühler, SVP BE:
«Die vom Volk angenommene Ausschaffungs-Initiative kann wegen Urteilen aus Strassburg oftmals nicht umgesetzt werden. Strassburg verbietet immer wieder die Ausweisung auch von Schwerstkriminellen und nimmt dabei Bezug auf die EMRK. Weiter wird im Höhepunkt der Zuwanderung in Europa das Dublin-Abkommen nach den Bedürfnissen der betroffenen Länder ausgehebelt und kurzfristig angepasst. Darunter leidet auch die Schweiz. Eine Rückschaffung durch die Schweiz von Familien in das Erstasylland wird von Strassburg untersagt, solange von der Schweiz keine Garantien für eine gute Unterbringung im Erstasylland nachgewiesen werden kann. Welches Erstasylland ist dann noch daran interessiert, den Standards entsprechende Unterkünfte bereitzustellen?»
Fabian Molina, SP ZH:
«Mit der Antimenschenrechtsinitiative verfolgt die SVP ein klares Ziel. Die lästigen Menschenrechte müssen weg, und die SBI ist der erste Schritt. Wenn wir ihr zustimmen, wird der nächste folgen. Die SVP will mit dieser Initiative Chaos anrichten. Anstatt Regeln für alle will die SVP das Chaos regieren lassen.»
Gregor Rutz, SVP ZH:
«Können Sie (gemeint ist Fabian Molina SP ZH, Anm. Red.) mir eine Verfassung nennen auf dieser Welt, welche Minderheiten besser schützt als die schweizerische Verfassung?»
Antwort Fabian Molina, SP ZH: «Herr Kollege Rutz, die schweizerische Verfassung schützt tatsächlich die Minderheiten. Das ist aber nicht zuletzt - da denke ich an das Frauenstimmrecht - ein Verdienst der Europäischen Menschenrechtskonvention».
David Zuberbühler, SVP AR:
«Die vorliegende Volksinitiative will etwas für die Schweiz Einmaliges sichern. Es geht um nichts anderes als die Selbstbestimmung.»
Marco Chiesa, SVP TI:
«Non desidero né per me stesso né per i miei figli una Svizzera colonia di altri paesi o istituzioni internazionali.»
Franz Ruppen, SVP VS:
«Die Selbstbestimmungs-Initiative will nun eigentlich nur den Zustand, wie er vor 2012 in der bundesgerichtlichen Praxis bestand, wiederherstellen und in der Verfassung festhalten. Zwingendes Völkerrecht soll der schweizerischen Verfassung vorgehen, nicht jedoch jedes beliebige Völkervertragsrecht.»
Carlo Sommaruga, SP GE:
«Depuis toujours, la Suisse n'existe et ne peut faire valoir ses intérêts que dans le cadre du droit international.»
Adrian Amstutz, SVP BE:
«Wer hat Angst vor der Volksmehrheit in diesem Land? Wenn Herr Portmann das Hitlerregime zitiert (siehe oben, Anm. Red.), dass die Verfassung vor solchen Gräueltaten eben nicht schützt, ja, hat dann irgendjemand in diesem Saal das Gefühl, die Europäische Menschenrechtskonvention hätte Hitler mit seinen Schergen - übrigens auch Stalin - vor diesen Gräueltaten abhalten können?»
Thomas Matter, SVP ZH:
«Woher kommt dieser radikale Gesinnungswandel bei den Wirtschaftsverbänden, die heute offenbar das internationale Recht über die Schweizer Bundesverfassung stellen? In den Neunzigerjahren gaben in den Unternehmen und ihren Verbänden eben noch Schweizer den Ton an. Diese Schweizer wussten, was die hiesige Wirtschaft unserer bewährten politischen Ordnung verdankt. Sie kannten den unschätzbaren Wert unserer Staatssäulen Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, direkte Demokratie, Neutralität und Föderalismus für unseren Wohlstand, unsere damalige Vollbeschäftigung und unsere Lebensqualität.»
«Ich hatte schon einen CEO eines Konzerns bei mir im Büro, der mir sagte: Aber Herr Matter, jetzt haben Sie doch diesen Wohlstand in diesem Land wegen der Personenfreizügigkeit. Dieser CEO wusste nicht einmal, dass wir unseren Wohlstand nach dem Zweiten Weltkrieg bis und mit 2000 aufgebaut haben, aber nicht seit Mitte 2007.»
Der Nationalrat lehnt die Selbstbestimmungs-Initiative
mit 127 zu 67 Stimmen ab.
Hier finden Sie das Abstimmungsprotokoll:
https://www.parlament.ch/poly/Abstimmung/50/out/vote_50_17054.pdf
Quelle: Amtliches Bulletin, www.parlament.ch