AUNS-Gründungspräsident Christoph Blocher: «In allen Staaten steht die eigene Verfassung über dem internationalen Recht. Man vergleiche etwa das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 2015, das einen Vorrang des internationalen Rechts gegenüber dem Landesrecht klar verneint.12 Es gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Nur die Schweiz soll hier eine Ausnahme bilden. Gerade die Schweiz als liberales Land? Sie soll vom edlen Sonderfall zum Sonderling werden und hinter die Bundesverfassung von 1848 zurückzugehen. Der Nationalitätsstaatsgedanke als Hort der Freiheit soll ausgehebelt werden.»
Vollständige Albisgüetli-Rede von Christoph Blocher:
Gastredner Albisgüetli 18: Bundesrat Ignazio Cassis: