Am 25. November 2018 stimmen wir ab. Die Abstimmungskampagne der Nein-Sager verunsichert, verwirrt, erschreckt. Um was geht es?
Es ist Realität: Regulierungen, Gesetze sowie Gerichte werden zunehmend internationaler. Einerseits besteht der Wunsch, weltweite Herausforderungen gemeinsam zu lösen und den Verstoss gegen internationales Recht zu bestrafen. An sich kein Problem. Für uns Schweizerinnen und Schweizer ist es selbstverständlich, dass wir ein Interesse an Rechtssicherheit und am Einhalten der fundamentalen Menschenrechte haben.
Aber die politischen und geistigen Eliten haben es bis heute versäumt, unsere erfolgreiche, bewährte direkte Demokratie mit den aktuellen Herausforderungen in Einklang zu bringen. Die eingangs geschilderte Internationalisierung des Rechts und der Rechtsprechung kollidiert und wird zunehmend kollidieren mit unserem Landesrecht. Und zum Landesrecht gehören die Volksentscheide.
In einem Staat, welcher keine sachpolitische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger kennt, kann Landesrecht und internationales Recht gleichgestellt oder das Landesrecht sogar untergeordnet werden. Die Regierung und die obersten Gerichte können das anordnen. In der Schweiz ist das Volk der Souverän, ausgestattet mit Mitwirkungsrechten. Was geschieht, wenn ein Volksentscheid tatsächlich internationalem Recht widerspricht? Erklärt man eine entsprechende Volksinitiative bereits vor der Unterschriftensammlung für ungültig? Erklärt man sie nach Einreichung der Unterschriften für ungültig? Oder setzt man diese einfach nicht um? Leider werden nur diese Lösungsansätze in Bundesbern diskutiert und praktiziert. Sie bedeuten einen Abbau der Demokratie.
Die Relativierung der direkten Demokratie zugunsten des internationalen Rechts widerspricht fundamental unserer demokratischen Tradition. Und das ist schlicht demokratiefeindlich, unschweizerisch.
Die Initianten von «JA zu Selbstbestimmung» haben einen Lösungsvorschlag! Wenn es zu Widersprüchen zwischen Landesrecht – Bundesverfassung! – und internationalem Recht kommt, dann soll im Streitfall das Landesrecht Vorrang haben.
Selbstverständlich kann das bedeuten, dass ein Abkommen neu verhandelt oder sogar gekündigt werden müsste. Es ist doch ein Irrsinn, dass wenn die Schweiz die Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel erhöhen will, dies nicht tun kann, weil es offenbar dem Landverkehrsabkommen mit der EU widerspricht. Technisch marode Lastwagen dürfen nicht diskriminiert werden und geniessen freie Fahrt? Diese Nicht-Diskrimination ist höher zu bewerten als die Tunnelsicherheit und das Abwenden von Gefahren gegen Dritte? Am 25. November geht es um Vernunft, um Realitätssinn, um eine glaubwürdige Demokratie, um unsere Zukunft.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind weder vorsätzliche Vertragsbrecher noch unmenschliche Kreaturen, welche die fundamentalen Menschenrechte kündigen wollen. Sie werden es auch nie zulassen, dass in der Schweiz ein autoritäres Regime das Sagen hat.
Der Inhalt der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 ist in der Bundesverfassung seit 1974 verankert. Also kein Problem. Problematisch ist deren Erweiterung durch Zusatzprotokolle und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Selbstverständlich gibt es notwendige und sinnvolle Urteile – aber wenige. Wenn Vereine mit illegalem Zweck, wenn Polizisten wegen angeblich unverhältnismässigem Vorgehen in der Drogenszene verurteilt werden, wenn eine Geschlechtsumwandlung bezahlt werden muss, wenn ein krimineller Schwarzafrikaner bis ins Bodenlose geschützt wird, wenn der Militärdienstpflichtersatz für Dienstuntaugliche als diskriminierend beurteilt wird, so hat das wenig bis nichts mit Menschenrechten zu tun. Und solche Urteile dürfen nicht allgemein gültiges Landesrecht ohne jegliche Legitimation werden.
Mit einem Ja am 25. November machen wir die direkte Demokratie zukunftsfähiger und glaubwürdiger und schaffen Rechtssicherheit.
Oder geht es am Schluss gar nicht um die Sache, sondern darum, die stärkste Partei und die AUNS abzustrafen, zu schwächen? Da nimmt man offenbar auch eine «Grüsel- und Lügenkampagne» in Kauf?