Langsam erwacht die Schweiz. Das Rahmenabkommen hat viel mehr Mängel, als nur die drei, welche der Bundesrat zuhanden der EU ins Feld schiebt.
Dass der Bundesrat das EU-Rahmenabkommen vorläufig nicht unterschreibt, ist schon mal eine gute Nachricht. Offenbar erkennt er, dass der vorliegende Entwurf eine Volksabstimmung nicht überstehen würde.
Der Entscheid zeigt aber auch, dass die von der AUNS seit längerer Zeit aufgezeigten gravierenden Mängel auch von anderen politischen Kräften erkannt werden.
Die AUNS bedauert, dass der Bundesrat von der EU lediglich Klärungen in den Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen einholen will. Der Bundesrat muss von der EU-Kommission fordern, auf die souveränitätsverletzende und unfaire Guillotineklausel in Artikel 22 (Wegfall des Rahmenabkommens und sämtlicher unterstellter Abkommen im Streitfall) zu verzichten.
Ebenso brauchts einen Verzicht darauf, das Freihandelsabkommen von 1972 dem Rahmenabkommen zu unterstellen und nach Vorgaben der EU zu modernisieren (u.a. keine staatlichen Beihilfen mehr und Koordination der Sozialversicherungen).