Nationalrat Gregor Rutz zeigt in der Aargauer Zeitung auf, warum die Schweiz die Ausschaffungsinitiative annehmen sollte: «Wir müssen allen Ausländern klipp und klar vermitteln: Bei uns gelten gewisse Regeln, und diese gilt es strikte einzuhalten.»
Rutz’ Antwort zum allgemein-medialen Vorwurf des Etikettenschwindels der Initiative: «Das stimmt nicht. Die Durchsetzungs- konkretisiert die Ausschaffungsinitiative bloss. Und sie ist – auch wenn anderes behauptet wird – sehr differenziert: Sie unterscheidet zwischen sehr schweren Delikten, welche nach verbüsster Haftstrafe automatisch zur Ausschaffung führen, und schweren Delikten, die nur zur Landesverweisung führen, falls die betreffende Person in den letzten zehn Jahren schon einmal zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.»
Zum Bundesrichter, der öffentlich die Aufgabe des bisher geltenden Demokratieverständnisses beklagte, falls die Initiative angenommen würde: «Eine solch absurde Aussage von einem amtierenden Bundesrichter zu hören, hat mich erschüttert. Seine Behauptung ist Unsinn. Eine Verfassungsänderung muss nicht nur von einer Mehrheit der Stimmbürger angenommen werden, sondern es braucht ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen. Das ist sehr demokratisch, würde ich sagen.»
Aargauer Zeitung: «Wir rechnen mit 10’000 betroffenen Straftätern jährlich»