Die Verhandlungen zwischen Bern und Brüssel über den sog. «Rahmenvertrag» sind im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bundesrat wartet auf den ihm günstig scheinenden Zeitpunkt, das Genehmigungsverfahren in der Schweiz einzuleiten und im Schnellverfahren durchzuführen.
Dieser Vertrag hat die «institutionelle Anbindung» der Schweiz an die EU-Gesetzgebung zum Ziel. Diese ist – nach Forderung der EU-Kommission – die von der Schweiz zu erbringende Vorleistung für weitere bilaterale Verträge zwischen Bern und Brüssel.
Zur Erreichung dieser «institutionellen Anbindung» an die EU-Gesetzgebung müsse die Schweiz folgende EU-Forderungen erfüllen:
- Sie müsste fortan alle EU-Beschlüsse zu Sachverhalten, die in heutigen und künftigen bilateralen Vereinbarungen geregelt sind, zwingend, also automatisch, übernehmen.
- Sie müsste bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten Urteile des EU-Gerichtshofs bindend und unanfechtbar anerkennen.
- Sie müsste der EU Sanktionen (also Strafmassnahmen), genannt «Ausgleichsmassnahmen», gegen unser Land gestatten für den Fall, dass die Schweiz – wegen eines anderslautenden Volksentscheids – ein Urteil des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen könnte.
- Ausserdem verlangt Brüssel von der Schweiz die Entrichtung von Jahresbeiträgen.
- Zudem will die EU die Zustimmung zu einem Überwachungsorgan, das die Vertragstreue unseres Landes ständig zu beaufsichtigen hätte.
Würde die Schweiz diesen Forderungen nachgeben, würde sie als bisher gleichberechtigte Verhandlungspartnerin zur blossen Befehlsempfängerin Brüssels degradiert. Damit hätte Brüssel den bilateralen Weg, der von der Gleichberechtigung der Verhandlungspartner lebt, zerstört.
Um dies zu verhindern, hat sich bereits 2013 das Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» gebildet.
Nebst dem Präsidenten dieses Komitees, alt-Bundesrat Christoph Blocher, haben am 5. August 2016 an einer Medienkonferenz in Bern fünf führende Vertreter von Organisationen, die dem Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» als Kollektivmitglieder angehören, ihre Gründe gegen eine «institutionelle Anbindung» der Schweiz an die EU-Gesetzgebung dargelegt. Es sind diese: Nationalrat Albert Rösti, Präsident der SVP Schweiz, Nationalrat Lukas Reimann, Präsident Auns, Stelio Pesciallo als Vertreter des Tessiner Komitees, Adrien de Riedmatten als Vertreter des Comité romand sowie Kantonsrat Benjamin Fischer im Namen des Komitees «Junge gegen den EU-Beitritt».
Die Medienkonferenz in Bern markiert den Auftakt zu einer Informations- und Aufklärungskampagne, die Mitglied-Organisationen des Komitees «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» in der zweiten Jahreshälfte 2016 mit dem Ziel entfalten, die unser Land entrechtende Anbindung an die EU-Gesetzgebung zu verhindern.
2016-08-05_EU-No_Referat Blocher_DE
2016-08-05_EU-No_Referat Roesti_DE
2016-08-05_EU-No_Referat Reimann_DE
2016-08-05_EU-No_Referat Pesciallo_DE