Wie sagt Friedrich Schiller im Gedicht Das Lied von der Glocke: «Drum prüfe, wer sich ewig bindet».
Könnte das institutionelle Abkommen (Rahmenabkommen) mit der EU gekündigt werden? Theoretisch ja. Aber die EU diktiert der Schweiz eine «Super-Guillotine-Klausel», welche die Souveränität und Demokratie der Schweiz komplett in Frage stellt. Denn mit einer Kündigung des Rahmenabkommens würden sämtliche unterstellten Abkommen gekündigt. Das heisst, die Schweiz wird erpressbar und faktisch der EU unterstellt.
Wir erleben das bereits bei den Bilateralen I. Wenn die schädliche Personenfreizügigkeit von der Schweiz gekündigt würde, fallen auch die übrigen Abkommen der Bilateralen I weg. Mit diesem Argument hat das Parlament die Massenzuwanderungs-Initiative nicht umgesetzt und einen demokratischen Entscheid des Stimmvolkes und der Kantone torpediert. Die direkte Demokratie ist mit solchen rechtlichen Verknüpfungen immer Drohungen, Erpressungen und Angstmacher-Kampagnen (economiesuisse und ihre Marionetten-Abteilung «Operation Libero» lassen grüssen) ausgesetzt.
Der Bundesrat beschreibt das Prozedere folgenderweise: Bei einer Kündigung des institutionellen Abkommens mit der EU (Abkürzung: InstA) tritt dieses sechs Monate nach dessen Kündigung ausser Kraft. Die Konsequenz für die fünf bereits bestehenden, vom InstA abgedeckten Marktzugangsabkommen (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft) wäre keine direkte Kündigung. Vertraglich vorgesehen ist ein Konsultationsprozess von drei Monaten, in welchem die Parteien die Auswirkungen auf diese Abkommen und das weitere Vorgehen diskutieren würden. Könnten sich die Parteien auf eine entsprechende Lösung einigen, würden diese fünft Abkommen nicht ausser Kraft gesetzt. Andernfalls treten auch diese – nach Ablauf derer Kündigungsfrist von weiteren 6 Monaten – ausser Kraft. Neue sektorielle Abkommen, die erst nach Abschluss des InstA vereinbart wurden, treten gemeinsam mit den InstA sechs Monate nach dessen Kündigung ausser Kraft.
Fazit: Wird das Rahmenabkommen gekündigt, fallen alle dem Abkommen unterstellten Abkommen weg. Das ist eine souveränitätspolitische Falle. Die Schweiz verkommt zum EU-Satellitenstaat.
[Quelle: Direktion für europäische Angelegenheiten DEA, 7. Dezember 2018, Institutionelles Abkommen Schweiz–EU: Das Wichtigste in Kürze]
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