Am 6. Dezember 1992 hat die Schweiz den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Nebst der Personenfreizügigkeit wäre die Schweiz gezwungen gewesen, einen grossen Teil des EU-Rechts (damals EG-Recht) zu übernehmen und zwar ohne direkt-demokratische Mitsprache.
Der Entscheid von damals war – eigentlich – richtungsweisend. Die Schweiz sollte ein möglichst EU-unabhängiges, eigenständiges Land ohne fremde Gerichtsbarkeit bleiben. Dieser Wille der Schweizer Bürgerinnen und Bürger wurde nicht umgesetzt. Die AUNS hat sich immer für bilaterale Abkommen zur Interessenssicherung ausgesprochen. Aber Bundesrat, die Parlamentsmehrheit und die Bundesverwaltung haben alles unternommen, um den Entscheid von 1992 zu ignorieren und die Schweiz in eine schlechte Position gegenüber Brüssel zu bringen.
Das heutige bilaterale Vertragswerk mit souveränitätsverletzenden «Guillotine-Klauseln» hat das Land erpressbar gemacht. Die bilateralen Abkommen nach 1992 müssen heute als «EU-Beitrittsbeschleuniger» bezeichnet werden. Die Folge der mutlosen und devoten EU-Politik ist zudem ein demokratie- und wirtschaftsfeindliches Rahmenabkommen (Institutionelles Abkommen InstA). Die Schweiz droht vollends in die Abhängigkeit des EU-Zentralismus zu geraten.
1992 Nein zur Freizügigkeit – 2020 wieder Nein!
Mit dem Nein zum EWR-Beitritt haben die Stimmenden auch Nein zur Personenfreizügigkeit gesagt. Mit einer demokratieverachtenden «Päckli-Politik» haben die EU-Turbos der Stimmbevölkerung mit den «bilateralen Abkommen 1» die Freizügigkeit abgerungen. Die freie Zuwanderung schadet der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Deshalb wird die AUNS im neuen Jahr mit voller Kraft für die Annahme der «Begrenzungs-Initiative» kämpfen. Ebenso gegen das EU-Anschluss-Abkommen «InstA».