Unsere Behörden wurden – nicht das erste Mal – von einem internationalen, sprich fremden Gericht desavouiert. Der Tages-Anzeiger berichtet: «Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erhebt sein Veto gegen die geplante Wegweisung eines sudanesischen Asylbewerbers.
Nach Ansicht des Gerichts droht dem Mann in seinem Heimatland Folter, nachdem er in der Schweiz politisch aktiv geworden ist. Der heute 29-jährige Sudanese war 2004 in die Schweiz geflüchtet und hatte um Asyl ersucht. Er hatte geltend gemacht, in seinem Dorf in der Region Nord-Darfur von einer lokalen Miliz misshandelt worden zu sein. Das Asylgesuch wurde rechtskräftig abgewiesen. ...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf seine Beschwerde hin nun zum Schluss gekommen, dass im Falle eines Vollzugs der Wegweisung in den Sudan das in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot von Folter oder erniedrigender Behandlung verletzt werden könnte. ...
Es gebe damit gute Gründe zur Annahme, dass er bei einer Ankunft im Sudan verhaftet, befragt und gefoltert werden könnte. Die Schweiz muss dem Mann 8500 Euro Kostenersatz zahlen.»
Umstrittener Asylentscheid: Strassburg pfeift die Schweiz zurück (Tagesanzeiger)
Schweiz von Strassburg wegen Wegweisung in Sudan zurückgepfiffen (Blick)
Alfons Hahn hat auf dem Tages-Anzeiger Online folgenden Kommentar geschrieben:
Soviel zum Thema "fremde Richter"- Die CHer Bevölkerung muss langsam aber über die Bücher. Entweder wir sind ein souveräner Staat und eine eigenständige Demokratie oder nicht. Alle diktieren der CH ihre Regeln, halten sich aber selbst immer häufiger nicht daran (USA, EU).
Der BR muss ENDLICH dagegen steuern und nicht konstant gegen die CH arbeiten, nur um der EU, USA zu gefallen und sich zu profilieren!
Elias Goldstein-Mack kommentiert:
Darüber kann man nur noch den Kopf schütteln. Hoffe dass sehr viele diesen Artikel lesen und sich eine Meinung bilden. Die Masseneinwanderung muss gebremst und das Asylwesen effizienter angegangen werden sonst sind wir bald Fremde im eigenen Land. Den Schweizern wird das Lachen sehr bald vergehen!
(Foto: Ein Sitzungssaal des EuGH)