2. September 2016 - Die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft regelt in Artikel 121a die Steuerung der Zuwanderung. Im Wortlaut fordert die Bundesverfassung: „Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.“ Die Vorschläge der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative verletzen die Verfassung gravierend. Die Mehrheit der Kommission unterschlägt nicht nur den verfassungsrechtlichen Kerninhalt, sondern ist bereit, die Zuwanderungsfrage mit der Europäischen Union abzustimmen. Das heisst konkret, die Zuwanderungspolitik wird der Brüsseler Technokratie und Ideologie unterworfen. Die AUNS ist besorgt, dass in Bundesbern der Wille abhandengekommen ist, die Verfassung und demokratisch gefällte Entscheide sowie die Souveränität der Eidgenossenschaft zu respektieren. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat den staatspolitischen Auftrag nicht erfüllt.