Den Worten aus dem Bundesrat müssen nun auch Tagen folgen. Eine erste sehr gute Tat wäre, dass Doris Leuthard das EU-Dossier abgibt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Donnerstag das aktuelle Verhältnis mit der EU beraten. Die EU-Staaten mit Ausnahme Grossbritanniens unterstützen die von der EU-Kommission beantragte Erpressung der Schweiz. Obwohl die Schweiz alle notwendigen Regeln der EU anerkennt, droht die Diskriminierung des Schweizer Börsen- und Finanzplatzes, wenn die Schweiz das Rahmenabkommen nicht gemäss EU-Forderungen abschliesst: Automatische Übernahme von EU-Gesetzen, Unterstellung der Schweizer Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit unter EU-Behörden.
Die Schweiz beschäftigt über 350‘000 EU-Grenzgänger. 1,4 Millionen EU-Bürger leben und arbeiten in der Schweiz. Die Schweiz importiert für mehr als 11 Milliarden Franken mehr Güter aus dem EU-Raum als CH-Güter in die EU exportiert werden; damit sichert die Schweiz Arbeitsplätze in der EU. Die Schweiz hat auch im Interesse der EU die Verkehrsinfrastruktur modernisiert und ausgebaut – ohne EU-Hilfe. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist damit mehr als abgegolten. Es reicht langsam. Die EU betreibt nur noch Erpressungs-Politik und verrät damit die Idee Europa.
Die AUNS ist mit der Lagebeurteilung des Bundesrates knapp zufrieden und fordert ihn auf, den Worten aber auch Taten folgen zu lassen. Frau Bundesrätin Leuthard muss das EU-Dossier vollständig abgeben, sie ist unglaubwürdig und kann die Interessen der Schweiz nicht mehr verteidigen.
Erklärung von Bundespräsidentin Doris Leuthard zum Entscheid der EU zur Börsenäquivalenz
21.12.2017 | «Der Bundesrat hat sich mehrfach mit der Frage der Börsenäquivalenz befasst. In den letzten Tagen und Wochen hat die Schweiz auf verschiedenen Ebenen interveniert. Sie hat ihre Position insbesondere bei den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Kommissionspräsidenten, deutlich gemacht. Und diese Position ist klar: die Schweiz erfüllt die Bedingungen für die Anerkennung der Börsenäquivalenz, genauso wie die anderen Drittstaaten, die eine unbefristete Anerkennung bekommen haben. Daher betrachten wir die befristete Anerkennung als klare Diskriminierung der Schweiz. Auch die Verbindung dieses technischen Dossiers mit den institutionellen Fragen ist sachfremd und inakzeptabel.
Heute Morgen hat der Bundesrat an einer ausserordentlichen Sitzung seine Haltung zum absehbaren formellen Entscheid festgelegt. Aus Sicht des Bundesrates gibt es Zweifel an der Rechtmässigkeit dieses Entscheides. Der Bundesrat hat auch den Eindruck, dass dieser Entscheid der Europäischen Union zum Ziel hat, den Finanzplatz Schweiz zu schwächen. Er will den diskriminierenden Beschlüssen der EU Massnahmen entgegensetzen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhöhen. Er hat deshalb heute beschlossen, den Schweizer Börsen- und Finanzplatz zu stärken und entsprechende Arbeiten sofort aufzunehmen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Januar Vorschläge zu unterbreiten. Dabei steht die Abschaffung der Stempelabgabe im Vordergrund.
Der heutige Entscheid der europäischen Union belastet zudem die bilateralen Beziehungen in wichtigen Dossiers. Die zweite Tranche eines Erweiterungsbeitrags an die EU-Oststaaten wurde verschiedentlich genannt. Der Bundesrat behält sich vor, die Arbeiten an der entsprechenden Vernehmlassungsvorlage angesichts dieser Entwicklungen neu zu beurteilen. Der Bundesrat stand immer für die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen ein. Und er hat das Weiterführen der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen als Ziel für 2018 festgelegt. Er stellt aber auch fest, dass weiterhin grosse Differenzen bestehen. Die Überwindung dieser Differenzen setzt die gegenseitige Bereitschaft voraus, eine sachliche Diskussion in einem vertrauensvollen Klima zu führen.»