... sind ganz nah am Ziel. Wenn Bundesbern von der «Erneuerung des bilateralen Weges» spricht, geht es in Tat und Wahrheit um das Ende der bilateralen Beziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Kennen Sie die Fakten zum EU-Anbindungs-Abkommen? Die EU fordert Die EU will, dass die Schweiz bestehende und neue EU-Gesetze automatisch übernimmt. Dabei bestimmen EU-Richter, was die Schweiz zu tun hat. Wenn die Schweiz nicht spurt, drohen ihr Schikanen und sogar Strafaktionen. Das Ganze wird in ein sogenanntes «institutionelles Rahmenabkommen» verpackt, das die Schweiz … [Weiterlesen...]
Souveränität mit Füssen getreten
Unsere Behörden wurden – nicht das erste Mal – von einem internationalen, sprich fremden Gericht desavouiert. Der Tages-Anzeiger berichtet: «Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erhebt sein Veto gegen die geplante Wegweisung eines sudanesischen Asylbewerbers. Nach Ansicht des Gerichts droht dem Mann in seinem Heimatland Folter, nachdem er in der Schweiz politisch aktiv geworden ist. Der heute 29-jährige Sudanese war 2004 in die Schweiz geflüchtet und hatte um Asyl ersucht. Er hatte geltend gemacht, in seinem Dorf in der Region Nord-Darfur von einer lokalen Miliz misshandelt worden … [Weiterlesen...]
Nein zum schleichenden EU-Beitritt - aber konsequent
Die AUNS will keine "fremden Richter" und selbstverständlich keine automatische Übernahme von EU-Recht. Deshalb kämpft die AUNS an der Seite eines überparteilichen Verbunds gegen den schleichenden EU-Beitritt. Aber dies genügt erfahrungsgemäss nicht! Die beiden Pakete "Bilaterale 1" und "Bilaterale 2" müssen durch ein verbessertes Freihandelsabkommen ersetzt werden. Wir wollen keine weiteren bilateralen Verträge, die nicht im Interesse unseres Landes sind. Und wir müssen die schädlichen Dossiers der Bilateralen 1 und 2 - im Klartext insbesondere die Personenfreizügigkeit und Schengen/Dublin … [Weiterlesen...]
Angriff auf die Sozialsysteme
Die Süddeutsche Zeitung berichtet: "Ist das deutsche Sozialsystem rechtswidrig? Nach Ansicht der Europäischen Kommission darf der Staat EU-Ausländern, die ohne Job nach Deutschland kommen, Hilfe nicht pauschal verweigern. Armutszuwanderer müssen nach Ansicht der EU-Kommission in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den … [Weiterlesen...]