Unsere Behörden wurden – nicht das erste Mal – von einem internationalen, sprich fremden Gericht desavouiert. Der Tages-Anzeiger berichtet: «Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erhebt sein Veto gegen die geplante Wegweisung eines sudanesischen Asylbewerbers. Nach Ansicht des Gerichts droht dem Mann in seinem Heimatland Folter, nachdem er in der Schweiz politisch aktiv geworden ist. Der heute 29-jährige Sudanese war 2004 in die Schweiz geflüchtet und hatte um Asyl ersucht. Er hatte geltend gemacht, in seinem Dorf in der Region Nord-Darfur von einer lokalen Miliz misshandelt worden … [Weiterlesen...]