Heute Freitag, 31. August 2018, reichen die SVP und die AUNS die eidgenössische Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ein. Die Unterschriftensammlung startete am 16. Januar 2018 und erhielt innert kürzester Zeit genügend Unterschriften. Das zeigt,
- dass die Schweizerinnen und Schweizer mit der Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht einverstanden sind,
- dass die Schweizerinnen und Schweizer die eigenständige Steuerung der Zuwanderung wieder zurückgewinnen wollen,
- dass die Schweizerinnen und Schweizer die negativen Folgen der masslosen EU-Zuwanderung erkennen,
- dass die Schweizerinnen und Schweizer den Arbeitsmarkt und die Lohnpolitik nicht EU-Recht und EU-Richtern unterstellen wollen,
- dass die Schweizerinnen und Schweizer selber bestimmen wollen.
Die AUNS dankt der SVP für die gute Zusammenarbeit, die das rasche Zustandekommen dieser wichtigen Volksinitiative ermöglichte.
Rückblick
Das Parlament und der Bundesrat haben am 16. Dezember 2016 Artikel 121a der Bundesverfassung mit dem Wortlaut «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig» nicht umgesetzt und damit eine eigenständige, souveräne Zuwanderungspolitik und die Selbstbestimmung der Schweizerinnen und Schweizer verhindert.
Die classe politique hat sich dem EU-Diktat gebeugt und den schweizerischen Souverän – Volk und Kantone – staatsstreichmässig vom Platz gewiesen.
Der 16. Dezember 2016 war ein rabenschwarzer Tag für die unabhängige und neutrale Schweiz sowie für ihre direkte Demokratie. Deshalb hatte die AUNS unmittelbar nach der Wintersession 2016 der eidgenössischen Räte, beschlossen, eine Volksinitiative zur Beseitigung der Personenfreizügigkeit zu lancieren. Die SVP unterstützte die Lancierung. Mit der Einreichung der Unterschriften kann die erste Etappe, die Unterschriftensammlung, erfolgreich abgeschlossen werden.
Die AUNS war nicht gewillt zu akzeptieren, dass nach dem Nein zum EWR-Beitritt 1992, also nach der Ur-Abstimmung gegen eine EU-Anbindung, die Schweiz durch die realitätsferne Personenfreizügigkeit Befehlsempfängerin Brüssels bleibt.
Am 9. Februar 2014 haben Stimmvolk und Kantone die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen und die eigenständige, souveräne Steuerung der Zuwanderung zum Verfassungsziel erklärt. Bundesrat und Parlament sind bis heute nicht gewillt, die Verfassung umzusetzen. Nein, im Gegenteil, die Bundesverfassung wird vom Bundesgericht dem EU-Recht und EU-Gerichtshof unterstellt.
Die AUNS kritisiert die Lügenpropaganda, die behauptet, eine Kündigung der Personenfreizügigkeit beende den bilateralen Weg und zerstöre den Zutritt zum EU-Binnenmarkt. Das ist reine Angstmacherei. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt wird durch das Freihandelsabkommen geregelt und nicht nur die bilateralen Abkommen des Paketes I (Bilaterale I: Personenfreizügigkeit/Technische Handelshemmnisse/Öffentliches Beschaffungswesen/Landwirtschaft/Forschung/ Luftverkehr/Landverkehr). Die AUNS fordert zudem, dass die ständigen Drohungen und Erpressungen aus Bundesbern und der Wirtschaftsfunktionäre einer sachlichen Auseinandersetzung weichen, damit auch den nächsten Generationen eine unabhängige, direktdemokratische und selbstbestimmte Schweiz überlassen werden kann. Für die Wiedererlangung der eigenständigen Zuwanderungspolitik und der Selbstbestimmung ist eine allfällige Preisgabe der Bilateralen I kein zu hoher Preis.