Die Kündigung der Personenfreizügigkeit gefährdet unsere Handelsbeziehungen
mit der EU nicht und beendet auch nicht den bilateralen Weg mit der EU. Der zollfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen, das nicht mit den Bilateralen I zusammenhängt, sichergestellt. Trotzdem behauptet die FDP-Präsidentin das Gegenteil.
Interview im Blick:
Blick: "Könnte die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit wirtschaftlich bestehen?"
Petra Gössi: "Die zentrale Frage ist: Können wir ohne die bilateralen Verträge wirtschaftlich bestehen? Hier ist die Antwort klar Nein – das kann unser Land nicht. Denn wir sind wie kaum ein anderes Land auf unsere Exportmärkte angewiesen. Dass die in unseren Nachbarstaaten liegen, ist klar. Unser Handel mit Baden-Württemberg beispielsweise ist gleich gross wie unser Handel mit den USA. Wer exportieren will, braucht Marktzugang. Die bilateralen Verträge garantieren das. Ohne Personenfreizügigkeit jedoch gibt es keinen bilateralen Weg.“
Tatsache ist:
Die Kündigung der Personenfreizügigkeit gefährdet erstens die Handelsbeziehungen und zweitens den bilateralen Weg mit der EU nicht. Das ist Blödsinn, das ist eine Lüge.
Der Zugang zum EU-Binnenmarkt wird durch das Freihandelsabkommen geregelt und nicht nur die bilateralen Abkommen des Paketes I. (Bilaterale I: Personenfreizügigkeit/Technische Handelshemmnisse/Öffentliches
Beschaffungswesen/Landwirtschaft/Forschung/Luftverkehr/Landverkehr)
Lesen Sie dazu Seite 3 des aktuellen AUNS Bulletins: Bulletin 186_d_web