Nationalrat lehnt Ausbau des obligatorischen Referendums ab! In der Bundesverfassung Artikel 149 Absatz 1 steht geschrieben: «Der Nationalrat besteht aus 200 Abgeordneten des Volkes.». Wie allgemein bekannt, ist der Nationalrat die Vertretung des Schweizer Volkes im eidgenössischen Parlament.
Bundesrat und Ständerat – Vertretung der Kantone – befürworten, dass angesichts der zunehmenden Bedeutung internationaler Verträge es richtig sei, für besonders wichtige Abkommen das doppelte Mehr – Volk und Stände – vorzusehen, wie dies heute bei jeder Verfassungsänderung der Fall sei. Jeder Staatsvertrag, der zwingend eine Verfassungsänderung mit sich bringe oder der die Grundrechte, den Föderalismus oder die Staatsorganisation betreffe, sollte Volk und Ständen zwingend zur Abstimmung vorgelegt werden. Sie befürworten also die Erweiterung des obligatorischen Referendums. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Aktion (AUNS) hatte diese Forderung mit ihrer sogenannten Staatsvertragsinitiative lanciert, welche aber 2012 an der Urne verworfen wurde. Dennoch setzte die Initiative die Diskussion in Gang.
Dass jetzt ausgerechnet die «Volkskammer» den Ausbau der Demokratie mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt, ist mehr als verwerflich, so könne das Parlament heute schon von sich aus solche Abkommen freiwillig zur Abstimmung bringen. Die Befürworter der verstärkten Mitsprache haben richtig erkannt, dass zunehmend internationale Abkommen und Konventionen direkten Einfluss auf das Landesrecht nehmen. Der Nationalrat verweigerte auch den Kantonen mehr Mitsprache. Besonders die Ratslinke bekämpfte die Mitsprache, es könne nicht sein, dass die Kantone bei «Menschenrechtsverträgen» mitreden würden. Die NZZ titelt denn auch, es drohe das Referendum von Parlaments Gnaden. Für die AUNS ist klar, der Entscheid des Nationalrates ist ein Angriff auf die politischen Mitspracherechte der Schweizerinnen und Schweizer. Sie hofft, dass der Ständerat an seiner Ja-Position festhält.
AUNS ASIN ASNI