Das EU-Parlament hat entschieden, das Waffenrecht zu verschärfen. Die verschärfte EU-Richtlinie muss von den Schengen-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, also auch von der Schweiz. Zukünftig sollen nur Bürgerinnen und Bürger eine Waffe erwerben dürfen, die einem Schützenverein angehören. Die Grösse der Magazine für private Sturmgewehre wird auf noch 10 Patronen begrenzt. Das Magazin des Schweizer Sturmgewehrs 90 hat Platz für 20 Patronen.
Aus den Medien erfährt man, der Bundesrat habe mit der EU für die persönliche Armeewaffe eine Ausnahme aushandeln können. Mal schauen, ob das stimmt. Die souveräne Schweiz hat es in der Tat weit gebracht, dass man im Ausland fragen muss, wie wir unsere Armeeangehörigen ausrüsten dürfen. Dürfen wir überhaupt noch in unserem Land leben, als Schweizerinnen und Schweizer?
Aus fragwürdigen Gründen der Terrorbekämpfung werden die Bürgerinnen und Bürger weiter entmündigt. Für die Schweizerinnen und Schweizer ein absolutes „No-Go“. Ob ein Sturmgewehr-Magazin Platz für 10 oder 20 Schuss hat, spielt doch für die Sicherheit keine Rolle! Die AUNS wird das Referendum aktiv unterstützen. Auch wenn es in den Schweizer Medien wieder nach altbekanntem Manier tönt: Ein Referendum gefährde Schengen! Die „Erpresserei“ geht also weiter, die Ausserkraftsetzung von Schweizer Volksentscheiden geht weiter! Nicht mit der AUNS.
Zusammenfassung - Das sind die Auswirkungen der EU-Richtlinie:
Kleine Gewehrmagazine
Die Übernahme von Armeewaffen soll künftig nur möglich sein, wenn deren Magazin höchstens zehn Schuss fasst. Beim ausserdienstlichen Schiessen werden heute aber Magazine bis zu 20 Schuss verwendet.
Vereinsmitgliedschaft
Schützen, die nach ihrem Militärdienst die Waffen behalten wollen, müssen laut dem EU-Papier künftig Mitglied eines Schützenvereins sein und regelmässig üben.
Waffenregister
Die einzelnen Staaten müssen ein Register aufbauen, das alle Waffen kategorisiert. Die Gegner weisen hier darauf hin, dass ein solches Register 2011 bei der Waffeninitiative abgelehnt worden sei.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/eu-verschaerft-waffenrecht-schweiz-mitbetroffen/story/23630436