Die Lügen-Propaganda geht frivol weiter. In einem Tages-Anzeiger-Interview sagt der ehemalige Zürcher Regierungsrat und EU-Turbo Markus Notter im Zusammenhang mit der Nicht-Umsetzung des Artikels 121a der Bundesverfassung über die eigenständige Steuerung der Zuwanderung: «... ich wünsche mir, dass die Initiative der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) zustande kommt, welche die bilateralen Verträge kündigen will.» Herr Notter geht natürlich davon aus, dass sich das Stimmvolk für die Bilateralen und somit für die Personenfreizügigkeit entscheiden würde. Und deshalb wird gelogen, dass die Balken krachen.
Die angekündigte AUNS-Initiative will die für die Schweiz schädliche Personenfreizügigkeit mit der EU beseitigen - nicht mehr und nicht weniger. Die Freizügigkeit bildet zusammen mit sechs anderen Abkommen das «bilaterale Paket 1», die vertragsrechtlich miteinander verknüpft wurden («Guillotineklausel»). Das heisst, wenn ein Abkommen aus dem Paket gekündigt wird, gelten auch auch die sechs anderen Verträge als gekündigt (bereits dies war ein eigentlicher Landesverrat der damaligen Unterhändler und des Bundesrates, weil diese Verknüpfung die Schweiz und ihre Demokratie erpressbar macht).
Das Paket 1 beinhaltet unter anderem das Landverkehrs- und Luftverkehrsabkommen, die von der EU niemals aufgegeben würden. Es ist die durchschaubare Taktik der EU-Turbos, den Schweizerinnen und Schweizer mit dem Total-Wegfall der Bilateralen zu drohen. Sie wollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einschüchtern.
Der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist nicht durch die Bilateralen 1 gewährleistet, sondern durch das Freihandelsabkommen, welches nicht zur Diskussion steht. Herr Notter, sie verbreiten Lügen!
Die AUNS setzt sich für einen fairen bilateralen Weg mit der EU ein. Sie lehnt aber eine Zwangsheirat mit der EU durch schädliche Anbindungsabkommen ab. Dazu gehört die Personenfreizügigkeit.
Das Lügen-Interview: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/das-fiese-ist-dass-die-svp-das-referendum-nicht-ergreift/story/27567859#mostPopularComment
Freihandelsabkommen (FHA) von 1972
Industriewaren mit Ursprung in einem der Vertragsstaaten werden zollfrei gehandelt. Mengenmässige Beschränkungen (Kontingente) sowie Massnahmen gleicher Wirkung wie Zölle sind verboten. Bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (deren Behandlung im Protokoll 2 des FHA geregelt ist) wird der industrielle Anteil gänzlich von Zöllen befreit. Auf dem landwirtschaftlichen Anteil wurden Zölle und Exportsubventionen seitens der Schweiz reduziert, während die EU Zölle und Exportbeihilfen gänzlich abgebaut hat. [Quelle: eda.admin.ch]