Ein Element des von Bundesbern herbeigesehnten Rahmenabkommens wäre ein Schiedsgericht, das bei Streitigkeiten entscheiden würde.
Damit könnte es aber einen Haken haben. Der Blick schrieb kürzlich darüber: «Ein Risiko für das Rahmenabkommen wird kaum beachtet: das höchste EU-Gericht»: Ein Professor für Politische Philosophie habe sich ein Urteil des EuGH vom 2014 näher angesehen.
(Es ging um die Frage, ob die EU Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) werden könne. Sofern wir das richtig verstanden haben... wie auch immer:)
Die Begründung der Richter: Nichts und niemand sei dem EU-Recht übergeordnet.
Die Rahmenvertragsbastler in Bundesbern betonen aber eben fleissig, dass bei Rahmenvertrags-Streitfällen ein «übergeordnetes» Schiedsgericht eine «verbindliche Beurteilung» vom EuGH anfordern könne.
Da ist aber gemäss EU-Superrichter nichts mit «übergeordnet», jedenfalls gemäss den Ausgrabungen aus dem 2014 eines Professors.
Da hätten wir also Argument Nr. 287 (oder wars 288?), warum die Schweiz weder einen Rahmenvertrag eingehen, noch sonst irgendwie näher an/in die EU rücken darf.
Hohler Eveline meint
Ich hoffe sehnlichst, dass es möglichst viele Eidgenossen bei der Abstimmung zum EU-Rahmenabkommen an die Urnen zieht, die ihr ENERGISCHES NEIN dazu einlegen!!!
Zbinden meint
Wer konkret wünscht sich dieses Rahmenabkommen? Das ist mir leider noch nicht richtig klar. Bis jetzt haben sich die daran interessierten Parteien/Kreise im Hintergrund gehalten, und eher Vertreter der EconomieSuisse vorgeschickt. Das ganz letzte Wort wird bei uns - so Gott will - das Stimmvolk haben. Und das ist sehr gut so. Gäbe es diese Schranke nicht, befürchte ich, dass wir diesen Rahmenvertrag schon längst über den Kopf gezogen erhalten hätten.
Iransen Meyer meint
Es geht um die totale Unterwerfung und Aufgabe der direkten Demokratie ein Rahmenabkommen bedeutet das Ende der Schweiz und eine deutliche Verschlechterung der Lebensbedingungen fuer die Bevoelkerung!!!!!