Die AUNS setzt sich für eine verfassungsmässige und bedrohungsgerechte Schweizer Milizarmee ein – glaubwürdig, weil gut geführt, ausgebildet, ausgerüstet und bereit.
Was es braucht, ist eine rasche Verbesserung von Führung, Ausbildung, Ausrüstung und Bereitschaft der Schweizer Milizarmee. Was es nicht braucht: Eine Änderung der Militärgesetzgebung.
Die AUNS hat den Sicherheitspolitischen Bericht und den Armeebericht von 2010 mit guten Gründen abgelehnt und bedauert, dass ihre Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Militärgesetzgebung weitgehendst unberücksichtigt geblieben ist. Die AUNS lehnt daher konsequenterweise auch die Vorlage von Bundesrat und VBS zur Änderung der Militär-gesetzgebung und zur sogenannten Weiterentwicklung der Armee (WEA) ab. Warum?
- Die Lagebeurteilungen von 2010 und früher sind überholt. Bekanntlich haben sich seither die geostrategische Lage und die Bedrohungen auch in Europa grundlegend geändert. Der angekündigte Sicherheitspolitische Bericht 2016 muss vorhanden sein – vorgängig einer überstürzten und milizfeindlichen vierten Armeereform innert 20 Jahren.
- In diesem Bericht müssen zuerst die offenen grundsätzlichen staats- und sicherheits-politischen Fragen gemäss Bundesverfassung klar beantwortet werden, insbesondere Freiheit, Unabhängigkeit, Neutralität, Verteidigung, Äussere und Innere Sicherheit, Milizprinzip, Militärdienstpflicht sowie die militärische Zusammenarbeit mit dem Ausland.
- Bei der Vorlage handelt es sich in erster Linie um eine erneute und einschneidende Änderung der Militärgesetzgebung. Die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO; SR 513.1) soll in das Militärgesetz integriert werden. Damit würden die entsprechenden Befugnisse und die Verantwortung des Parlamentes aufgehoben und gesetzlich dem Bundesrat mehr Kompetenzen erteilt. Die AUNS lehnt diese falsche und unzeitgemässe Änderung der Rechtsgrundlagen ab.
- Die WEA ist keine echte Weiterentwicklung, sondern einerseits eine zusätzliche personelle, materielle und infrastrukturelle sowie eine organisatorische und leistungsmässige Abrüstung der Armee. Andererseits geht es um Rückverbesserungen in Grund- und Kaderausbildung (vollständige Rekrutenschule, Abverdienen des letzterworbenen Grades), Ausrüstung (Korpsmaterial) und Bereitschaft (Mobilmachung) zur Armee 61 mit dem Zweck, die längst erkannten Mängel der Armee XXI zu beheben. Dies erfordert keine Militärgesetzrevision und ist mit Verordnungsänderungen machbar.
- Neben der Ersatzbeschaffung des fehlenden und des veralteten Korpsmaterials muss die persönliche Ausrüstung der aktiven Armeeangehörigen modernisiert werden.
- Im Übrigen fordert die AUNS, dass durch die Revision des Zivildienstgesetzes der Missbrauch des Zivildienstes aus anderen als Gewissensgründen endlich aufhören muss.