In Deutschland merken sie es wieder mal erst im Nachhinein. Nämlich, dass Migranten, die keine Minute in ihrem temporären Gastland gearbeitet und auch kein Bleiberecht haben, eben auch keinen Anspruch auf unsere Sozialleistungen haben dürfen. Wer diese Möglichkeit überhaupt erst zuliess, kann man auch als Totengräber bezeichnen.
Migranten in Deutschland haben entdeckt, dass sie unter eifriger Mithilfe von windigen Anwälten Sozialgelder vor Gericht erstreiten können. Die Rheinische Post schreibt: «In einem Aufsehen erregenden Urteil Ende vergangenen Jahres hatte das Bundessozialgericht EU-Bürgern einen Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland nach einem "verfestigten" Aufenthalt von mindestens sechs Monaten zugesprochen, auch wenn sie vorher nicht gearbeitet hatten.»
Logisch, dass sich die deutschen Gemeinden («Kommunen») wehren. Die Beamten und Regenten in Berlin aber reiben sich die Augen (Oh, ist an unserem System etwas falsch? Kann doch nicht sein…). Totschweigen oder verniedlichen, wie es viele Medien, Grüne und Gewerkschaften machen, funktioniert hier mal nicht. Man kommt gegen das Offensichtliche nicht an: So schafft sich Deutschland noch schneller ab.
Die Arbeitsministerin (SPD!) will nun den Fehlentscheid des Bundessozialgericht wieder zurückdrehen. Kein Sozialgeld für irgendwelche EU-Bürger, die weder Arbeit noch Bleiberecht haben. Was wohl auf Facebook und Whatsapp derzeit so läuft zwischen Deutschland und Türkei/Serbien/Albanien usw.? «Kommt, kommt, kommt! Hier gibts Geld! Einfach so!»
Wie die Schweiz dies macht? Es wird sich zeigen, was die im Juni angenommene Asylgesetzrevision wirklich bringt. Werden die Asylverfahren wirklich schneller und klarer geregelt? Schreckt die Revision wirklich mehr ab? Oder, leider auch weiterhin mit den Gratisanwälten (Geschichten davon gibts genug): Schafft auch die Schweiz sich langsam ab, unter gütiger Mithilfe noch von fremden Richtern? Fortsetzung folgt...
Rheinische Post: «Immer mehr EU-Ausländer klagen bei Kommunen Sozialhilfe ein»
Frankfurter Allgemeine Zeitung: «Bundesregierung beschränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer»