Die Bundesverfassung definiert den Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Bundesverfassung ist das Grundgesetz. Die Bundesverfassung beschreibt rechtsstaatliches Handeln. Die Bundesverfassung fordert die Gewaltenteilung. Die Bundesverfassung garantiert uns Schweizerinnen und Schweizer die politischen Freiheitsrechte.
Die Bundesverfassung regelt die Steuerung der Zuwanderung:
Artikel 121a «Steuerung der Zuwanderung»
Abschnitt 1: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»
Abschnitt 4: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.»
Die Mehrheit des Nationalrates ist am 26. April 2016 dem Bundesrat gefolgt und hat mit 122 zu 66 Stimmen dem sogenannten Kroatienprotokoll zugestimmt. Das heisst, Bundesbern will die EU-Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausweiten. Was der Bundesrat nicht machen will, macht die EU. Sie macht die definitive Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien abhängig davon, wie die Schweiz Artikel 121 der Bundesverfassung umsetzt.
Der Bundesrat und seine Gefolge im Nationalrat sichern der EU etwas zu, was sie gar nicht können, dürfen. Wer beachtet eigentlich die Bundesverfassung? Der Bundesrat? Die EU-Kommission? Offenbar nur die EU.
Artikel 121 sagt klar, dass keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen Absatz 1 des Artikels verstossen. Der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrates sind aber gewillt, die Verfassung zu brechen. Die EU wartet immerhin ab, wie die Umsetzung von Artikel 121 aussehen wird. Was ist unserer politischen Elite die Bundesverfassung noch wert? Was ist unserer politischen Elite die Demokratie wert? Was ist das Schweizer Volk wert? Seit gestern verhärtet sich die Tendenz: nichts. Den EU-Anschlusskräften ist jedes Mittel recht, auch Verfassungsbruch. Das schürt Unverständnis, Enttäuschung, Vertrauensverlust, Wut.