Der Bundesrat hat seine Strategie zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgestellt. Sein Ziel ist, einerseits eine verfassungskonforme und andererseits einvernehmliche Lösung mit der EU zu finden.
Damit begibt sich der Bundesrat auf dünnes Eis. Die EU hat klar gemacht, dass die Personenfreizügigkeit nicht verhandelbar sei. Nun greift der Bundesrat zu einem faulen Trick: Zuwanderungskontingente sollen nur dann bestimmt werden, wenn ein im Voraus definierter Schwellenwert überschritten wird. Dieser Schwellenwert wird durch eine Migrationskommission bestimmt. Es reicht also, einen genügend hohen Schwellenwert zu bestimmen, um Kontingente zu vermeiden. Damit soll der Verfassungsartikel 121a juristisch umgesetzt werden. In Wirklichkeit wird der Volkswille damit umgangen und der Verfassungsartikel ausgehebelt.
Dazu kommt, dass der Bundesrat die Personenfreizügigkeit auf Kroatien erweitert hat. Dieser Entscheid steht im krassen Gegensatz zum Artikel 121a der Bundesverfassung. Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative haben Volk und Kantone klar gemacht, dass Verträge, welche mit Artikel 121a nicht vereinbar sind, gekündigt werden müssen.
Durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die EU-Anpassungspolitik des Bundesrates zurückgewiesen. Die Schweizerinnen und Schweizer wollen, dass die schweizerische Eidgenossenschaft die Souveränität in Migrationsfragen wiedererlangen soll und die Migrationspolitik den Bedürfnissen des Landes angepasst werden muss. Für die AUNS ist klar: Der Volkswille ist zu respektieren. Die „Buebetrickli“ aus dem Bundeshaus sollen nur eine weitere Annäherung an die EU verschleiern. Die AUNS wird dagegen mit vollem Engagement kämpfen!